Barrierefreiheitserklärung

Inhalts­verzeichnis

  1. Verpflichtung zur Barrierefreiheit
  2. Aktueller Stand der Barrierefreiheit
  3. Bekannte Barrieren
  4. Kontakt für Rückmeldungen
  5. Schlichtungs­verfahren

I. Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Die Website https://www.heumeier.de der Schreinerei Heumeier GmbH unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und wird entsprechend der BITV 2.0, der Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) kontinuierlich auf Barrierefreiheit überprüft und verbessert. Die Veröffentlichung der Website erfolgte vor dem 28. Juni 2025, womit gemäß Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 gilt. Innerhalb dieser Frist dürfen bestehende Inhalte weiterhin online bleiben. Neue oder grundlegend überarbeitete Inhalte müssen jedoch bereits jetzt barrierefrei gestaltet werden.

II. Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Der Webauftritt ist aktuell nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten aktiv an der Umsetzung und kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit.

Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt und zuletzt am 10.07.2025 aktualisiert. Grundlage waren eigene Prüfungen und automatisierte Tests mit Tools wie Screaming Frog und axe-core.

III. Bekannte Barrieren

  • Mit role=“img“ versehene Elemente enthalten keinen Alternativtext (WCAG 2.0 A / 1.1.1)
  • Texte mit zu geringem Farbkontrast zum Hintergrund (WCAG 2.0 AA / 1.4.3)
  • Einzelne Bereiche weisen weiterhin einen zu geringen Farbkontrast auf (WCAG 2.0 AA / 1.4.3)

Die oben genannten Punkte basieren auf einer technischen Erstanalyse. Wir planen die sukzessive Behebung dieser Mängel.

IV. Kontakt für Rückmeldungen

Wenn Ihnen weitere Barrieren auffallen oder Sie Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Schreinerei Heumeier GmbH
Weidenbacher Str.1-3
84431 RattenkirchenTelefon: +49(0)8636/1570
Telefax: +49(0)8636/7787
E-Mail: schreinerei@heumeier.de

Wir antworten spätestens innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Wochen.

V. Schlichtungs­verfahren

Falls auch nach Ihrer Rückmeldung keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG
c/o Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Telefon: 030 185 272 8055